Die Kurabgabe auf Usedom gilt 2026 nach einer harmonisierten Satzung, die über die gesamte Insel gilt – und bringt für Familien einige wichtige Neuerungen mit. Die Tagessätze liegen je nach Ort und Saison zwischen 2,40 und 3,90 Euro pro Person; Kinder unter sechs Jahren sind komplett befreit. Dazu kommen neue Mobilitätsleistungen, die mit der UsedomCard inselweit nutzbar sind. Wer seinen Usedom-Urlaub 2026 richtig plant, spart bares Geld – und fährt buchstäblich günstiger.

Was ist die UsedomCard – und warum ist sie 2026 so wichtig?
Wer auf Usedom übernachtet, zahlt Kurabgabe – das ist nicht neu. Neu ist aber, wie viel Leistung 2026 in dieser Abgabe steckt. Die sogenannte UsedomCard ist die Gästekarte, die Urlauberinnen und Urlauber nach der Zahlung der Kurabgabe erhalten. Sie dient gleichzeitig als Zahlungsnachweis und als Schlüssel zu einer Reihe von Zusatzleistungen. Ausgestellt wird sie beim Vermieter, im Haus des Gastes oder an Automaten vor Ort.
Besonders interessant für Familien: Die UsedomCard ist inselweit in allen Seebädern sowie in den Gemeinden Krummin, Sauzin und der Stadt Wolgast anerkannt – das schafft echte Planungssicherheit für den Familienausflug quer über die Insel. Wer morgens in Ahlbeck startet und abends in Zinnowitz endet, muss keine zweite Karte kaufen.
Kurabgabe 2026: Wie viel kostet es – und wo?
Die Kurtaxe auf Usedom – offiziell „Kurabgabe“ – liegt 2026 je nach Ort und Saison zwischen 2,40 Euro und 3,90 Euro pro Person und Aufenthaltstag. Die Preise variieren spürbar zwischen den Gemeinden. Ein Überblick über die wichtigsten Orte:
- Kaiserbäder (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin): Nebensaison (Jan.–März) 2,90 €, Hauptsaison (Apr.–Okt.) 3,70 €, Nachsaison (Nov.–Dez.) 3,00 €
- Zinnowitz: Hauptsaison 3,70 € (inkl. 0,90 € ÖPNV-Anteil), Vor- und Nachsaison 3,30 €
- Ückeritz: Hauptsaison 3,90 €, Nebensaison 3,30 €
- Karlshagen: Hauptsaison rund 3,05 €, ebenfalls mit Shuttlebus-Anbindung
- Trassenheide: Hauptsaison 3,70 €, ab 2026 inkl. Bahn und Shuttle-Bus
Familien mit Kindern unter sechs Jahren atmen auf: Kinder unter sechs Jahren sind von der Kurabgabe befreit und erhalten eine kostenfreie UsedomCard. Für ältere Kinder und Jugendliche gelten je nach Gemeindesatzung unterschiedliche Ermäßigungen – es lohnt sich, vor der Buchung die örtlichen Regelungen zu prüfen.
Warum Zinnowitz 2026 günstiger wurde – und was das bedeutet
Zinnowitz ist ein gutes Beispiel dafür, dass günstigere Kurtaxe nicht automatisch weniger Leistung bedeutet. Der Tagessatz sank 2026 von 4,20 auf 3,70 Euro – eine Reduktion von rund zwölf Prozent. Der Grund: Der Busverkehr der Usedomer Bäderbahn (UBB), der früher pauschal im Betrag enthalten war, wurde aus dem Grundbetrag herausgelöst. Stattdessen ist seit April 2025 der Zugverkehr (SPNV) der UBB inselweit kostenfrei in der UsedomCard enthalten – ein echter Mehrwert, der für Familien mit Schienenaffinität attraktiver ist als der alte Bus-Pauschalzuschlag.
Neue Mobilitätsleistungen: Bahn, Bus, Schiff & Shuttle inklusive
Das wohl spannendste Novum für Familien 2026 ist das erweiterte Mobilitätspaket. Abhängig davon, welche Gemeinde die UsedomCard ausgestellt hat, sind unterschiedliche Verkehrsmittel kostenlos nutzbar. In Trassenheide etwa gilt: Die Kurabgabe umfasst ab dem 1. Januar 2026 Mobilitätsangebote – konkret die kostenfreie Bahnnutzung auf den Linien RB23 (Züssow–Swinemünde) und RB24 (Zinnowitz–Peenemünde) sowie einen Shuttle-Bus von Trassenheide über Karlshagen bis Peenemünde, der per App oder Telefon buchbar ist.
In den Kaiserbädern ist die Lage etwas anders: Dort ist der Busverkehr der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald kostenfrei in die UsedomCard eingeschlossen. Wer dort in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) unterwegs ist, kann zudem den Hop-on-hop-off-Schiffsverkehr der Adler-Schiffe von Seebrücke zu Seebrücke sowie nach Swinemünde kostenfrei nutzen – ein Ausflugshighlight besonders für Kinder.
Für Familien auf Usedom-Familienurlaub bedeutet das: Die An- und Abreise mit der Bahn vom Festland lässt sich nahtlos mit der kostenfreien Insel-Bahnnutzung verbinden. Das ist gerade mit Kindern – Fahrrädern, Gepäck und Buggy – ein echtes Argument gegen das Auto.
Für Familien besonders relevant: Diese Regeln solltet ihr kennen
Wer muss überhaupt zahlen?
Grundsätzlich sind alle Übernachtungs- und Tagesgäste kurabgabepflichtig, die sich in einem kurabgabeerhebenden Ort auf Usedom aufhalten und dort nicht als Einwohner oder Arbeitnehmer gemeldet sind. Auch Tagesgäste – also Ausflügler ohne Übernachtung – sind zur Zahlung verpflichtet. Eine Tageskurkarte gibt es an Automaten in Strandzugangsbereichen oder in den Touristinformationen.
Was leistet die Kurabgabe konkret für Familien?
Die Einnahmen aus der Kurabgabe fließen in den Erhalt der Strände, die Pflege touristischer Einrichtungen und die Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur auf Usedom. Konkret finanziert werden damit: gepflegte Strände mit Strandbewachung durch die DLRG, Kurkonzerte und Veranstaltungen, öffentliche Toiletten, Bücherleihe sowie kostenfreie Strandascher. Für Familien mit Kindern bedeutet das vor allem: ein sicherer, überwachter Strand ohne Zusatzkosten.
Darüber hinaus bietet die UsedomCard Preisnachlässe bei Freizeitangeboten, Fahrradverleih, Wellness- und Gesundheitsangeboten sowie Rabatten in der Gastronomie. Wer mit der ganzen Familie Fahrrad fahren möchte, profitiert also doppelt: von der günstigen Bahnmitnahme und den Rabattpartner-Angeboten der UsedomCard.
Daueraufenthalte und Jahres-Kurabgabe
Wer häufiger oder länger auf Usedom Urlaub macht, kann eine Jahreskurabgabe erwerben – 2026 zum Preis von 124,20 Euro inklusive ÖPNV-Leistungen. Das lohnt sich bereits ab rund 45 Aufenthaltstagen im Jahr. Für Ferienhausbesitzer und Dauercamper gelten besondere Regelungen: Sie sind jahreskurabgabepflichtig, ebenso wie ihre Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, wirtschaftlich unselbstständige Kinder).
Usedom im bundesweiten Vergleich: Moderate Preise, viel Leistung
Im bundesweiten Kurtaxe-Vergleich steht Usedom gut da. Eine aktuelle HolidayCheck-Analyse hat die Tourismusabgaben von 390 Städten und Gemeinden in Deutschland für 2026 ausgewertet. Das Ergebnis: Über 60 Kommunen haben ihre Abgaben teils drastisch erhöht – die Spanne reicht von wenigen Cents bis zu über 5,50 Euro auf einzelnen Nordseeinseln. Usedom dagegen hält die Preise moderat und steckt den Großteil der Einnahmen in sichtbare Gegenleistungen.
Gerade für Familien, die mehrere Nächte bleiben und mehrere Personen bezahlen, ist der Preis-Leistungs-Vergleich entscheidend. Bei vier Personen (zwei Erwachsene, zwei schulpflichtige Kinder) in der Hauptsaison in den Kaiserbädern entstehen täglich rund 7,40 Euro Kurabgabe – dafür sind Bahn oder Bus kostenlos, der Strand bewacht und das Veranstaltungsprogramm inklusive. Wer kurzfristig auf Usedom bucht, sollte die Kurabgabe im Blick behalten, da sie meist separat abgerechnet wird und nicht im Buchungspreis enthalten ist.
Praxis-Tipps für Familien: So macht ihr das Beste aus der UsedomCard
- Karte immer mitnehmen: Die UsedomCard ist der Nachweis für alle Mobilitätsleistungen – ohne Karte gibt es keine kostenfreie Bahnfahrt.
- Ausstellungsort beachten: Mobilitätsleistungen (Bahn, Bus, Shuttle, Schiff) hängen davon ab, in welcher Gemeinde die Karte ausgestellt wurde – nicht jede Karte berechtigt zu allen Verkehrsmitteln.
- Vor der Buchung prüfen: Ist die Kurabgabe im Gesamtpreis enthalten oder wird sie separat erhoben? Viele Plattformen zeigen sie nicht im Vorabpreis an.
- Kinder unter 6 Jahren anmelden: Auch Kleinkinder erhalten eine kostenfreie UsedomCard – diese sollte beim Vermieter beantragt werden.
- OSU-App installieren: Für den Shuttle-Bus in Trassenheide und anderen Orten ist die OrtsShuttle-Usedom-App (OSU) erforderlich. Vorab herunterladen spart Zeit.
- Tagesgäste nicht vergessen: Wer nur tageweise auf die Insel kommt, muss ebenfalls zahlen – am Automaten im Strandzugangsbereich oder in der Touristinfo.
- Rabattpartner nutzen: Die UsedomCard bringt Vergünstigungen bei Freizeitangeboten, Fahrradverleih und Gastronomie – lohnt sich besonders bei mehrtägigen Aufenthalten.
Mehr zur Ferienplanung auf der Insel der Sonnenstunden findest du direkt auf unserer Usedom-Übersichtsseite sowie in den Seebäder-Profilen für Usedom. Wer die Anreise optimieren möchte, findet in unseren Anreise-Tipps alles Wichtige zur Kombination von Bahn und Fähre.
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Häufige Fragen zur Kurabgabe auf Usedom 2026
Wie hoch ist die Kurabgabe auf Usedom 2026?
Die Kurabgabe liegt 2026 je nach Ort und Saison zwischen 2,40 Euro und 3,90 Euro pro Person und Aufenthaltstag. In der Hauptsaison (April bis Oktober) zahlen Erwachsene in den meisten Orten zwischen 3,05 und 3,90 Euro täglich.
Müssen Kinder auf Usedom Kurabgabe zahlen?
Kinder unter sechs Jahren sind generell von der Kurabgabe befreit und erhalten eine kostenfreie UsedomCard. Für ältere Kinder gelten je nach Gemeindesatzung unterschiedliche Ermäßigungen – am besten vorab beim jeweiligen Urlaubsort anfragen.
Was ist die UsedomCard und was ist damit kostenlos?
Die UsedomCard ist die Gästekarte, die nach Zahlung der Kurabgabe ausgehändigt wird. Sie berechtigt je nach Ausstellungsort zu kostenlosen Bahn- oder Busfahrten auf der Insel, teils auch zur Nutzung von Shuttlebussen oder Schiffsverbindungen. Außerdem gibt es Rabatte bei Freizeitangeboten, Fahrradverleih und in der Gastronomie.
Kann ich mit der UsedomCard die Bahn auf der ganzen Insel nutzen?
Ja, in den meisten kurabgabepflichtigen Orten ist die Nutzung des Regionalzuges (RB23 Züssow–Swinemünde, RB24 Zinnowitz–Peenemünde) kostenlos enthalten. Ob auch der Busverkehr inkludiert ist, hängt vom jeweiligen Ausstellungsort ab.
Muss ich auch als Tagesgast auf Usedom Kurabgabe zahlen?
Ja, auch Tagesgäste ohne Übernachtung sind zur Zahlung einer Tages-Kurabgabe verpflichtet. Diese kann an Automaten im Strandzugangsbereich oder in den Touristinformationen erworben werden.
Lohnt sich die Jahreskurabgabe für Familien?
Die Jahreskurabgabe kostet 2026 rund 124,20 Euro inklusive ÖPNV-Leistungen. Sie lohnt sich für Ferienhausbesitzer, Dauercamper und alle, die mehrmals pro Jahr auf Usedom Urlaub machen – und ist auch für Familienangehörige verpflichtend, wenn die Unterkunft nicht als Hauptwohnsitz dient.
Wird die Kurabgabe beim Buchungspreis bereits eingerechnet?
Nicht zwingend. Häufig wird die Kurabgabe separat über den Gastgeber abgerechnet und erscheint nicht im Vorab-Buchungspreis auf Portalen. Es empfiehlt sich, dies vor der Buchung zu klären, damit die Reisekasse stimmt.